Die argentinische Regierung hat kürzlich die Resolution Nr. 458/2025 zur Aktualisierung der Pestizidvorschriften verabschiedet. Eine der wichtigsten Änderungen der neuen Vorschriften besteht darin, den Import von Pflanzenschutzmitteln zu ermöglichen, die bereits in anderen Ländern zugelassen sind. Verfügt das Exportland über ein gleichwertiges Regulierungssystem, können die entsprechenden Pestizidprodukte gemäß der eidesstattlichen Erklärung auf den argentinischen Markt gelangen. Diese Maßnahme wird die Einführung neuer Technologien und Produkte deutlich beschleunigen und Argentiniens Wettbewerbsfähigkeit auf dem globalen Agrarmarkt stärken.
FürPestizidprodukteFür Produkte, die in Argentinien noch nicht vermarktet wurden, kann der Nationale Dienst für Lebensmittelgesundheit und -qualität (Senasa) eine vorübergehende Registrierung von bis zu zwei Jahren erteilen. Während dieser Zeit müssen die Unternehmen lokale Wirksamkeits- und Sicherheitsstudien durchführen, um sicherzustellen, dass ihre Produkte den landwirtschaftlichen und ökologischen Anforderungen Argentiniens entsprechen.
Die neuen Vorschriften gestatten auch den experimentellen Einsatz in frühen Phasen der Produktentwicklung, einschließlich Feld- und Gewächshausversuchen. Die entsprechenden Anträge sind auf Grundlage der neuen technischen Standards bei Senasa einzureichen. Darüber hinaus müssen Pestizidprodukte, die ausschließlich für den Export bestimmt sind, lediglich die Anforderungen des Ziellandes erfüllen und eine Senasa-Zertifizierung erhalten.
Da in Argentinien keine lokalen Daten vorliegen, wird Senasa vorübergehend auf die vom Herkunftsland festgelegten Rückstandshöchstmengen verweisen. Diese Maßnahme trägt dazu bei, Marktzugangsbarrieren aufgrund unzureichender Daten abzubauen und gleichzeitig die Produktsicherheit zu gewährleisten.
Die Verordnung 458/2025 ersetzte die alten Vorschriften und führte ein erklärungsbasiertes Schnellgenehmigungssystem ein. Nach Einreichung der entsprechenden Erklärung wird das Unternehmen automatisch autorisiert und anschließend kontrolliert. Darüber hinaus brachten die neuen Vorschriften folgende wichtige Änderungen mit sich:
Das Global Harmonisierte System zur Einstufung und Kennzeichnung von Chemikalien (GHS): Die neuen Vorschriften schreiben vor, dass die Verpackung und Kennzeichnung von Pestizidprodukten den GHS-Standards entsprechen muss, um die weltweite Einheitlichkeit der Gefahrenhinweise zu Chemikalien zu verbessern.
Nationales Pflanzenschutzmittelregister: Bereits registrierte Produkte werden automatisch in dieses Register aufgenommen und sind unbefristet gültig. Senasa kann die Registrierung eines Produkts jedoch widerrufen, wenn festgestellt wird, dass es eine Gefahr für die menschliche Gesundheit oder die Umwelt darstellt.
Die Umsetzung der neuen Vorschriften wurde von argentinischen Pestizidunternehmen und landwirtschaftlichen Verbänden begrüßt. Der Präsident des Verbands der Händler von Agrochemikalien, Saatgut und verwandten Produkten in Buenos Aires (Cedasaba) erklärte, der Registrierungsprozess für Pestizide sei bisher langwierig und umständlich gewesen und habe in der Regel drei bis fünf Jahre oder sogar länger gedauert. Die Umsetzung der neuen Vorschriften werde die Registrierungszeit deutlich verkürzen und die Effizienz der Branche steigern. Er betonte zudem, dass die Vereinfachung der Verfahren nicht auf Kosten der Aufsicht gehen dürfe und dass Qualität und Sicherheit der Produkte gewährleistet sein müssten.
Der Geschäftsführer der argentinischen Kammer für Agrochemie, Gesundheit und Düngemittel (Casafe) wies zudem darauf hin, dass die neuen Vorschriften nicht nur das Registrierungssystem verbesserten, sondern auch die Wettbewerbsfähigkeit der landwirtschaftlichen Produktion durch digitale Prozesse, vereinfachte Verfahren und die Nutzung der Regulierungssysteme stark regulierter Länder steigerten. Er ist überzeugt, dass dieser Wandel die Einführung innovativer Technologien beschleunigen und die nachhaltige Entwicklung der Landwirtschaft in Argentinien fördern werde.
Veröffentlichungszeit: 14. Juli 2025