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Brasilien hat Höchstmengen für Pestizidrückstände wie Acetamidin in einigen Lebensmitteln festgelegt.

Am 1. Juli 2024 veröffentlichte die brasilianische Gesundheitsbehörde ANVISA im Amtsblatt die Richtlinie INNo305, in der Höchstgehalte an Pestizidrückständen, beispielsweise von Acetamiprid, in bestimmten Lebensmitteln festgelegt werden (siehe Tabelle unten). Diese Richtlinie tritt mit dem Datum ihrer Veröffentlichung in Kraft.

Pestizidname Lebensmittelart Maximalen Rückstand (mg/kg) einstellen
Acetamiprid Sesamsamen, Sonnenblumenkerne 0,06
Bifenthrin Sesamsamen, Sonnenblumenkerne 0,02
Cinmetilina Reis, Hafer 0,01
Deltamethrin Chinakohl, Rosenkohl 0,5
Macadamianuss 0,1

Veröffentlichungsdatum: 08.07.2024