Am 1. Juli 2024 erließ die brasilianische Nationale Gesundheitsüberwachungsbehörde (ANVISA) im Staatsanzeiger die Richtlinie INNr. 305, die Höchstgrenzen für Rückstände von Pestiziden wie Acetamiprid in einigen Lebensmitteln festlegt, wie in der folgenden Tabelle dargestellt. Diese Richtlinie tritt mit dem Datum ihrer Verkündung in Kraft.
Name des Pestizids | Lebensmitteltyp | Stellen Sie den maximalen Rückstand ein (mg/kg) |
Acetamiprid | Sesamsamen, Sonnenblumenkerne | 0,06 |
Bifenthrin | Sesamsamen, Sonnenblumenkerne | 0,02 |
Cinmetilina | Reis, Hafer | 0,01 |
Deltamethrin | Chinakohl, Rosenkohl | 0,5 |
Macadamianuss | 0,1 |
Zeitpunkt der Veröffentlichung: 08.07.2024