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CESTAT urteilt, dass „flüssiges Algenkonzentrat“ aufgrund seiner chemischen Zusammensetzung ein Dünger und kein Pflanzenwachstumsregulator ist [Lesereihenfolge]

Das Berufungsgericht für Zoll-, Verbrauchs- und Dienstleistungssteuern (CESTAT) in Mumbai entschied kürzlich, dass das von einem Steuerpflichtigen importierte „flüssige Algenkonzentrat“ aufgrund seiner chemischen Zusammensetzung als Düngemittel und nicht als Pflanzenwachstumsregulator einzustufen sei. Der Beschwerdeführer, die Steuerpflichtige Excel Crop Care Limited, hatte das „flüssige Algenkonzentrat (Crop Plus)“ aus den USA importiert und drei Klagen dagegen eingereicht.
Der stellvertretende Zollkommissar erließ am 28. Januar 2020 eine Entscheidung, mit der er die Neuklassifizierung aufrechterhielt, die Entstehung von Zöllen und Zinsen bestätigte und eine Geldbuße verhängte. Die Berufung des Steuerpflichtigen beim Zollkommissar (im Wege der Berufung) wurde am 31. März 2022 abgelehnt. Da der Steuerpflichtige mit der Entscheidung nicht einverstanden war, legte er beim Tribunal Berufung ein.
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Ein aus zwei Richtern bestehendes Gremium, bestehend aus SK Mohanty (Richtermitglied) und MM Parthiban (technisches Mitglied), prüfte das Material und kam zu dem Schluss, dass in der Aufforderung zur Stellungnahme vom 19. Mai 2017 vorgeschlagen wurde, die importierten Waren gemäß CTI 3808 9340 als „Pflanzenwachstumsregulatoren“ neu zu klassifizieren, jedoch nicht klar erläutert wurde, warum die ursprüngliche Klassifizierung gemäß CTI 3101 0099 falsch war.
Das Berufungsgericht stellte fest, dass der Analysebericht zeige, dass die Ladung 28 % organische Stoffe aus Seetang sowie 9,8 % Stickstoff, Phosphor und Kalium enthielt. Da es sich bei der Ladung größtenteils um Düngemittel handelte, könne man sie nicht als Wachstumsregulator für Pflanzen betrachten.
CESTAT verwies auch auf eine größere Gerichtsentscheidung, die klarstellte, dassDüngemittel liefern Nährstoffe für das Pflanzenwachstum, während Pflanzenwachstumsregulatoren bestimmte Prozesse in Pflanzen beeinflussen.
Auf Grundlage der chemischen Analyse und der Entscheidung der Großen Kammer kam das Gericht zu dem Schluss, dass es sich bei den fraglichen Produkten um Düngemittel und nicht um Pflanzenwachstumsregulatoren handelte. Das Gericht befand die Neueinstufung und den darauf folgenden Antrag für unbegründet und hob die angefochtene Entscheidung auf.
Sneha Sukumaran Mullakkal, Absolventin der Fächer Betriebswirtschaftslehre und Rechtswissenschaften, interessiert sich sehr für Recht und dessen Einfluss auf das tägliche Leben. Sie tanzt, singt und malt gern. Sie möchte Rechtskonzepte für jedermann zugänglich machen, indem sie in ihren Werken analytisches Denken geschickt mit künstlerischem Ausdruck verbindet.

 

Beitragszeit: 06.08.2025