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Die EU hat die zehnjährige Verlängerung der Zulassung von Glyphosat genehmigt.

Am 16. November 2023 stimmten die EU-Mitgliedstaaten ein zweites Mal über die Verlängerung abGlyphosatund das Abstimmungsergebnis entsprach dem vorherigen: Sie erhielten keine qualifizierte Mehrheit.

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Am 13. Oktober 2023 konnten die EU-Agenturen keine abschließende Stellungnahme zu dem Vorschlag abgeben, die Genehmigungsfrist für die Verwendung von Glyphosat um zehn Jahre zu verlängern. Der Vorschlag erforderte nämlich die Zustimmung oder Ablehnung einer „bestimmten Mehrheit“ von 15 Ländern, die mindestens 65 % der EU-Bevölkerung repräsentierten, unabhängig vom Ausgang. Die Europäische Kommission erklärte jedoch, dass bei einer Abstimmung in einem Ausschuss mit 27 EU-Mitgliedstaaten weder die Befürworter noch die Gegner des Vorschlags eine bestimmte Mehrheit erreichten.

Gemäß den einschlägigen EU-Rechtsvorschriften hat die Europäische Kommission (EK) im Falle eines Scheiterns der Abstimmung das Recht, eine endgültige Entscheidung über die Verlängerung zu treffen. Auf Grundlage der gemeinsamen Sicherheitsbewertung der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) und der Europäischen Chemikalienbehörde (ECHA), die keine kritischen Bedenken hinsichtlich der Wirkstoffe feststellte, hat die EK die Verlängerung der Zulassung von Glyphosat für einen Zeitraum von zehn Jahren genehmigt.

 

Warum wurde die Verlängerung der Registrierungsperiode auf 10 Jahre anstatt auf 15 Jahre genehmigt?

Die allgemeine Gültigkeitsdauer von Pflanzenschutzmitteln beträgt 15 Jahre. Die Zulassung für Glyphosat wurde um 10 Jahre verlängert, nicht etwa aufgrund von Bedenken hinsichtlich der Sicherheit. Die aktuelle Zulassung von Glyphosat läuft am 15. Dezember 2023 aus. Dieses Ablaufdatum ergibt sich aus einer fünfjährigen Sondergenehmigung. Glyphosat wurde von 2012 bis 2017 einer umfassenden Bewertung unterzogen. Da die Einhaltung der genehmigten Standards zweimal überprüft wurde, wählt die Europäische Kommission eine zehnjährige Gültigkeitsdauer, da sie davon ausgeht, dass sich die wissenschaftlichen Methoden zur Sicherheitsbewertung kurzfristig nicht wesentlich ändern werden.

 

Die Autonomie der EU-Länder bei dieser Entscheidung:

Die EU-Mitgliedstaaten sind weiterhin für die Registrierung glyphosathaltiger Präparate in ihren jeweiligen Ländern verantwortlich. Gemäß den EU-Vorschriften sind zwei Schritte für die Einführung erforderlich.Pflanzenschutzmittelin den Markt:

Zunächst muss das Originalmedikament auf EU-Ebene zugelassen werden.

Zweitens bewertet und genehmigt jeder Mitgliedstaat die Registrierung seiner eigenen Formulierungen. Das heißt, Länder können den Verkauf glyphosathaltiger Pestizidprodukte in ihren eigenen Ländern noch nicht genehmigen.

 

Die Entscheidung, die Zulassung für Glyphosat um zehn Jahre zu verlängern, mag bei manchen Menschen Besorgnis auslösen. Sie basiert jedoch auf den aktuell verfügbaren wissenschaftlichen Erkenntnissen und Bewertungen relevanter Institutionen. Es sei darauf hingewiesen, dass dies nicht bedeutet, dass Glyphosat absolut sicher ist, sondern lediglich, dass es nach dem derzeitigen Kenntnisstand keine eindeutigen Warnhinweise gibt.

 

Von AgroPages


Veröffentlichungsdatum: 20. November 2023