Anfragebg

Indoxacarb oder wird vom EU-Markt zurückziehen

Bericht: Am 30. Juli 2021 teilte die Europäische Kommission der WTO mit, dass sie empfiehlt, das Insektizid Indoxacarb nicht mehr für die Registrierung von Pflanzenschutzmitteln in der EU zuzulassen (basierend auf der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung 1107/2009).

Indoxacarb ist ein Oxadiazin-Insektizid. Es wurde 1992 erstmals von DuPont auf den Markt gebracht. Sein Wirkmechanismus besteht in der Blockierung von Natriumkanälen in Insektennervenzellen (IRAC: 22A). Weitere Untersuchungen haben gezeigt, dass ausschließlich das S-Isomer in der Struktur von Indoxacarb auf den Zielorganismus wirkt.

Stand August 2021 verfügt Indoxacarb in China über 11 technische Registrierungen und 270 Registrierungen von Präparaten. Die Präparate werden hauptsächlich zur Bekämpfung von Schmetterlingsschädlingen wie dem Baumwollkapselwurm, der Kohlmotte und dem Zuckerrüben-Heerwurm eingesetzt.

Warum die EU Indoxacarb nicht mehr zulässt

Indoxacarb wurde 2006 nach der alten EU-Pflanzenschutzmittelverordnung (Richtlinie 91/414/EWG) zugelassen. Die Neubewertung erfolgte nach der neuen Verordnung (Verordnung Nr. 1107/2009). Im Rahmen der Mitgliederbewertung und des Peer-Review-Prozesses konnten viele wichtige Fragen nicht geklärt werden.

Als Hauptgründe nennt die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit EFSA laut Schlussfolgerung des Bewertungsberichts:

(1) Das langfristige Risiko für wildlebende Säugetiere ist nicht hinnehmbar, insbesondere für kleine pflanzenfressende Säugetiere.

(2) Repräsentative Anwendung: Bei der Anwendung auf Salat wurde festgestellt, dass es ein hohes Risiko für Verbraucher und Arbeitnehmer darstellt.

(3) Repräsentative Anwendung – Es wurde festgestellt, dass die Saatgutproduktion bei Mais, Zuckermais und Salat ein hohes Risiko für Bienen darstellt.

Gleichzeitig wies die EFSA auch auf den Teil der Risikobewertung hin, der aufgrund unzureichender Daten nicht abgeschlossen werden konnte, und erwähnte insbesondere die folgenden Datenlücken.

Da es keinen repräsentativen Anwendungsbereich für ein Produkt gibt, das der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung 1107/2009 entspricht, hat sich die EU letztlich gegen eine Zulassung des Wirkstoffs entschieden.

Die EU hat noch keine formelle Resolution zum Verbot von Indoxacarb erlassen. Laut ihrer Mitteilung an die WTO hofft die EU, so bald wie möglich eine entsprechende Resolution zu erlassen und wird nicht bis zum Ablauf der Frist (31. Dezember 2021) warten.

Gemäß der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung 1107/2009 gilt für die entsprechenden Pflanzenschutzmittel nach Erlass des Wirkstoffverbots eine Pufferzeit von höchstens sechs Monaten für den Vertrieb und eine Vorratsaufbrauchsdauer von höchstens einem Jahr. Die genaue Dauer der Pufferzeit wird auch im offiziellen Verbotsbescheid der EU angegeben.

Neben seiner Anwendung in Pflanzenschutzmitteln wird Indoxacarb auch in Biozidprodukten eingesetzt. Indoxacarb befindet sich derzeit im Rahmen der EU-Biozidverordnung BPR im Rahmen einer erneuten Zulassungsprüfung. Die erneute Zulassungsprüfung wurde mehrfach verschoben. Die letzte Frist ist Ende Juni 2024.


Veröffentlichungszeit: 20. August 2021