Bericht: Am 30. Juli 2021 teilte die Europäische Kommission der WTO mit, dass sie empfiehlt, das Insektizid Indoxacarb nicht länger für die Registrierung von Pflanzenschutzmitteln in der EU zuzulassen (basierend auf der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung 1107/2009).
Indoxacarb ist ein Oxadiazin-Insektizid. Es wurde 1992 von DuPont auf den Markt gebracht. Sein Wirkmechanismus beruht auf der Blockierung von Natriumkanälen in Insektennervenzellen (IRAC: 22A). Weiterführende Untersuchungen haben gezeigt, dass nur das S-Isomer in der Struktur von Indoxacarb auf den Zielorganismus wirksam ist.
Indoxacarb verfügte im August 2021 in China über 11 technische Zulassungen und 270 Zulassungen von Präparaten. Die Präparate werden hauptsächlich zur Bekämpfung von Schmetterlingsschädlingen wie dem Baumwollkapselwurm, der Kohlmotte und dem Rübenwurm eingesetzt.
Warum die EU Indoxacarb nicht mehr zulässt
Indoxacarb wurde 2006 gemäß der alten EU-Pflanzenschutzmittelverordnung (Richtlinie 91/414/EWG) zugelassen, und diese Neubewertung erfolgte nach der neuen Verordnung (Verordnung Nr. 1107/2009). Im Rahmen der Mitgliederbewertung und des Peer-Reviews konnten viele zentrale Fragen nicht geklärt werden.
Laut dem Fazit des Bewertungsberichts der Europäischen Agentur für Lebensmittelsicherheit (EFSA) sind die Hauptgründe folgende:
(1) Das langfristige Risiko für wildlebende Säugetiere ist inakzeptabel, insbesondere für kleine pflanzenfressende Säugetiere.
(2) Bei repräsentativer Anwendung auf Kopfsalat wurde festgestellt, dass dies ein hohes Risiko für Verbraucher und Arbeiter darstellt.
(3) Repräsentative Anwendung – Die Saatgutproduktion bei Mais, Zuckermais und Salat erwies sich als hohes Risiko für Bienen.
Gleichzeitig wies die EFSA auch auf den Teil der Risikobewertung hin, der aufgrund unzureichender Daten nicht abgeschlossen werden konnte, und nannte insbesondere die folgenden Datenlücken.
Da es keine repräsentative Verwendung eines Produkts gibt, die der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung 1107/2009 entspricht, hat die EU schließlich beschlossen, den Wirkstoff nicht zuzulassen.
Die EU hat noch keine formelle Resolution zum Verbot von Indoxacarb verabschiedet. Laut ihrer Mitteilung an die WTO hofft die EU, so bald wie möglich eine entsprechende Resolution zu erlassen und wird nicht bis zum Ablauf der Frist (31. Dezember 2021) warten.
Gemäß der EU-Pflanzenschutzmittelverordnung 1107/2009 gilt nach Erlass des Verbotsbeschlusses für die betreffenden Pflanzenschutzmittel eine Vertriebsfrist von maximal sechs Monaten und eine Verbrauchsfrist von maximal einem Jahr. Die genaue Dauer dieser Frist wird in der offiziellen Verbotsbekanntmachung der EU angegeben.
Indoxacarb wird nicht nur in Pflanzenschutzmitteln, sondern auch in Biozidprodukten eingesetzt. Derzeit wird die Zulassung von Indoxacarb gemäß der EU-Biozidverordnung (BPR) erneuert. Diese Überprüfung wurde bereits mehrfach verschoben. Die letzte Frist ist Ende Juni 2024.
Veröffentlichungsdatum: 20. August 2021



