Die mexikanische Regierung hat angekündigt, dass das Verbot glyphosathaltiger Herbizide, das Ende dieses Monats in Kraft treten sollte, verschoben wird, bis eine Alternative zur Aufrechterhaltung der landwirtschaftlichen Produktion gefunden ist.
Laut einer Regierungserklärung wurde die Frist für das Glyphosatverbot durch das Präsidialdekret vom Februar 2023 bis zum 31. März 2024 verlängert, vorbehaltlich der Verfügbarkeit von Alternativen. „Da die Voraussetzungen für einen Ersatz von Glyphosat in der Landwirtschaft noch nicht gegeben sind, müssen die Interessen der nationalen Ernährungssicherheit Vorrang haben“, heißt es in der Erklärung. Dazu gehören auch andere gesundheitlich unbedenkliche Agrarchemikalien und Mechanismen zur Unkrautbekämpfung ohne Herbizide.
Darüber hinaus verbietet das Dekret gentechnisch veränderten Mais für den menschlichen Verzehr und fordert den schrittweisen Verzicht auf gentechnisch veränderten Mais als Tierfutter oder zur industriellen Verarbeitung. Mexiko begründet dies damit, lokale Maissorten zu schützen. Die USA kritisierten den Schritt jedoch mit der Begründung, er verstoße gegen die im Rahmen des US-Mexiko-Kanada-Abkommens (USMCA) vereinbarten Marktzugangsregeln.
Mexiko ist das wichtigste Zielland für US-Getreideexporte und importierte im vergangenen Jahr Mais im Wert von 5,4 Milliarden Dollar, größtenteils gentechnisch verändert, so das US-Landwirtschaftsministerium. Um die Differenzen beizulegen, beantragte das Büro des Handelsbeauftragten der Vereinigten Staaten im August letzten Jahres die Einrichtung eines Streitschlichtungsgremiums im Rahmen des USMCA. Beide Seiten stehen vor weiteren Verhandlungen zur Beilegung ihrer Meinungsverschiedenheiten über das Verbot von gentechnisch verändertem Mais.
Erwähnenswert ist, dass Mexiko seit mehreren Jahren dabei ist, Glyphosat und gentechnisch veränderte Pflanzen zu verbieten. Bereits im Juni 2020 kündigte das mexikanische Umweltministerium an, glyphosathaltige Herbizide bis 2024 zu verbieten. Im Jahr 2021 hob das Gericht das Verbot zwar vorübergehend auf, es wurde jedoch später wieder aufgehoben. Im selben Jahr lehnten mexikanische Gerichte einen Antrag der Landwirtschaftskommission auf Aussetzung des Verbots ab.
Beitragszeit: 02.04.2024