Die Europäische Kommission hat kürzlich eine wichtige neue Verordnung verabschiedet, die die Datenanforderungen für die Zulassung von Sicherheitsmitteln und Wirkstoffverstärkern in Pflanzenschutzmitteln festlegt. Die Verordnung, die am 29. Mai 2024 in Kraft tritt, sieht zudem ein umfassendes Prüfprogramm für diese Substanzen vor, um deren Sicherheit und Wirksamkeit zu gewährleisten. Diese Verordnung steht im Einklang mit der geltenden Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Die neue Verordnung legt ein strukturiertes Programm für die schrittweise Überprüfung marktüblicher Sicherheitsmittel und Synergisten fest.
Die wichtigsten Punkte der Verordnung
1. Zulassungskriterien
Die Verordnung besagt, dass Sicherheitsmittel und Synergien die gleichen Zulassungsstandards erfüllen müssen wie Wirkstoffe. Dazu gehört auch die Einhaltung der allgemeinen Zulassungsverfahren für Wirkstoffe. Diese Maßnahmen stellen sicher, dass alle Pflanzenschutzmittel vor der Marktzulassung streng geprüft werden.
2. Datenanforderungen
Zulassungsanträge für Sicherheits- und Synergisten müssen detaillierte Daten enthalten. Dazu gehören Informationen zu Verwendungszweck, Nutzen und vorläufigen Testergebnissen, einschließlich Gewächshaus- und Feldstudien. Diese umfassende Datenanforderung gewährleistet eine gründliche Bewertung der Wirksamkeit und Sicherheit dieser Substanzen.
3. Schrittweise Überprüfung des Plans
Die neue Verordnung sieht ein strukturiertes Programm zur schrittweisen Überprüfung bereits auf dem Markt befindlicher Sicherheitsstoffe und Synergisten vor. Eine Liste der bestehenden Sicherheitsstoffe und Synergisten wird veröffentlicht, und Interessengruppen haben die Möglichkeit, weitere Stoffe zur Aufnahme in die Liste anzumelden. Gemeinsame Anträge werden gefördert, um Doppelprüfungen zu reduzieren und den Datenaustausch zu erleichtern. Dadurch werden Effizienz und Zusammenarbeit im Überprüfungsprozess verbessert.
4. Bewertung und Abnahme
Für die Bewertung ist die rechtzeitige und vollständige Einreichung der Anträge sowie die Beilage der entsprechenden Gebühren erforderlich. Die berichterstattenden Mitgliedstaaten prüfen die Zulässigkeit des Antrags und stimmen ihre Arbeit mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA) ab, um die Vollständigkeit und Konsistenz der wissenschaftlichen Bewertung sicherzustellen.
5. Vertraulichkeit und Datenschutz
Zum Schutz der Interessen der Antragsteller sieht die Verordnung strenge Datenschutz- und Vertraulichkeitsmaßnahmen vor. Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit der EU-Verordnung 1107/2009 und gewährleisten den Schutz sensibler Informationen bei gleichzeitiger Wahrung der Transparenz im Prüfungsprozess.
6. Tierversuche minimieren
Ein wichtiger Aspekt der neuen Verordnung ist die Minimierung von Tierversuchen. Antragsteller werden ermutigt, nach Möglichkeit alternative Testmethoden zu verwenden. Die Verordnung verpflichtet Antragsteller, die EFSA über alle verwendeten alternativen Methoden zu informieren und deren Verwendung detailliert zu begründen. Dieser Ansatz unterstützt Fortschritte in der ethischen Forschungspraxis und bei Testmethoden.
Kurze Zusammenfassung
Die neue EU-Verordnung stellt einen bedeutenden Fortschritt im Rechtsrahmen für Pflanzenschutzmittel dar. Indem sie sicherstellt, dass Sicherheitsmittel und Synergien strengen Sicherheits- und Wirksamkeitsprüfungen unterzogen werden, zielt die Verordnung darauf ab, Umwelt und menschliche Gesundheit zu schützen. Diese Maßnahmen fördern zudem Innovationen in der Landwirtschaft und die Entwicklung wirksamerer und sichererer Pflanzenschutzmittel.
Veröffentlichungszeit: 20. Juni 2024