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Neue EU-Verordnung zu Sicherheitsmitteln und Synergien bei Pflanzenschutzmitteln

Die Europäische Kommission hat kürzlich eine wichtige neue Verordnung verabschiedet, die Datenanforderungen für die Zulassung von Sicherheitsmitteln und Verstärkern in Pflanzenschutzmitteln festlegt.Die Verordnung, die am 29. Mai 2024 in Kraft tritt, sieht außerdem ein umfassendes Prüfprogramm für diese Stoffe vor, um deren Sicherheit und Wirksamkeit sicherzustellen.Diese Verordnung steht im Einklang mit der aktuellen Verordnung (EG) 1107/2009.Die neue Verordnung legt ein strukturiertes Programm zur schrittweisen Überprüfung der vermarkteten Sicherheitsstoffe und Synergisten fest.

Die wichtigsten Highlights der Verordnung

1. Zulassungskriterien

Die Verordnung sieht vor, dass Sicherheitsstoffe und Synergien die gleichen Zulassungsstandards erfüllen müssen wie Wirkstoffe.Dazu gehört auch die Einhaltung der allgemeinen Zulassungsverfahren für Wirkstoffe.Diese Maßnahmen stellen sicher, dass alle Pflanzenschutzmittel einer strengen Bewertung unterzogen werden, bevor sie auf den Markt gebracht werden dürfen.

2. Datenanforderungen

Anträge auf Zulassung von Sicherheits- und Synergiemitteln müssen detaillierte Angaben enthalten.Dazu gehören Informationen zu Verwendungszwecken, Nutzen und vorläufigen Testergebnissen, einschließlich Gewächshaus- und Feldstudien.Diese umfassende Datenanforderung gewährleistet eine gründliche Bewertung der Wirksamkeit und Sicherheit dieser Stoffe.

3. Schrittweise Überprüfung des Plans

Die neue Verordnung legt ein strukturiertes Programm zur schrittweisen Überprüfung bereits auf dem Markt befindlicher Sicherheitswirkstoffe und Synergisten fest.Eine Liste bestehender Sicherheitsstoffe und Synergisten wird veröffentlicht und Interessenvertreter haben die Möglichkeit, weitere Stoffe zur Aufnahme in die Liste anzumelden.Gemeinsame Anträge werden gefördert, um doppelte Tests zu reduzieren und den Datenaustausch zu erleichtern, wodurch die Effizienz und Zusammenarbeit des Überprüfungsprozesses verbessert wird.

4. Bewertung und Akzeptanz

Für den Bewertungsprozess ist es erforderlich, dass die Anträge fristgerecht und vollständig eingereicht werden und die entsprechenden Gebühren enthalten.Die berichterstattenden Mitgliedstaaten prüfen die Zulässigkeit des Antrags und koordinieren ihre Arbeit mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), um die Vollständigkeit und Konsistenz der wissenschaftlichen Bewertung sicherzustellen.

5. Vertraulichkeit und Datenschutz

Um die Interessen der Bewerber zu schützen, sieht die Verordnung strenge Datenschutz- und Vertraulichkeitsmaßnahmen vor.Diese Maßnahmen stehen im Einklang mit der EU-Verordnung 1107/2009 und gewährleisten den Schutz sensibler Informationen bei gleichzeitiger Wahrung der Transparenz im Überprüfungsprozess.

6. Minimieren Sie Tierversuche

Ein bemerkenswerter Aspekt der neuen Vorschriften ist die Betonung der Minimierung von Tierversuchen.Den Bewerbern wird empfohlen, nach Möglichkeit alternative Testmethoden zu verwenden.Die Verordnung verlangt von Antragstellern, die EFSA über alle verwendeten alternativen Methoden zu informieren und die Gründe für ihre Verwendung darzulegen.Dieser Ansatz unterstützt Fortschritte in der ethischen Forschungspraxis und in den Testmethoden.

Kurze Zusammenfassung
Die neue EU-Verordnung stellt einen bedeutenden Fortschritt im Regulierungsrahmen für Pflanzenschutzmittel dar.Indem sichergestellt wird, dass Sicherheitsstoffe und Synergien strengen Sicherheits- und Wirksamkeitsbewertungen unterzogen werden, zielt die Verordnung darauf ab, die Umwelt und die menschliche Gesundheit zu schützen.Diese Maßnahmen fördern auch Innovationen in der Landwirtschaft und die Entwicklung wirksamerer und sichererer Pflanzenschutzmittel.


Zeitpunkt der Veröffentlichung: 20.06.2024