Die Europäische Kommission hat kürzlich eine wichtige neue Verordnung verabschiedet, die die Datenanforderungen für die Zulassung von Sicherheits- und Wirkverstärkern in Pflanzenschutzmitteln festlegt. Die Verordnung, die am 29. Mai 2024 in Kraft tritt, sieht außerdem ein umfassendes Überprüfungsprogramm für diese Stoffe vor, um deren Sicherheit und Wirksamkeit zu gewährleisten. Sie steht im Einklang mit der geltenden Verordnung (EG) Nr. 1107/2009. Die neue Verordnung etabliert ein strukturiertes Programm für die schrittweise Überprüfung bereits im Handel befindlicher Sicherheits- und Wirkverstärker.
Die wichtigsten Punkte der Verordnung
1. Genehmigungskriterien
Die Verordnung legt fest, dass Sicherheitsmittel und Synergien dieselben Zulassungsstandards wie Wirkstoffe erfüllen müssen. Dies schließt die Einhaltung der allgemeinen Zulassungsverfahren für Wirkstoffe ein. Diese Maßnahmen gewährleisten, dass alle Pflanzenschutzmittel vor ihrer Markteinführung einer strengen Prüfung unterzogen werden.
2. Datenanforderungen
Anträge auf Zulassung von Sicherheits- und Synergiewirkstoffen müssen detaillierte Daten enthalten. Dazu gehören Informationen zu den beabsichtigten Verwendungszwecken, den Vorteilen und vorläufigen Testergebnissen, einschließlich Gewächshaus- und Feldversuchen. Diese umfassende Datenanforderung gewährleistet eine gründliche Bewertung der Wirksamkeit und Sicherheit dieser Substanzen.
3. Kontinuierliche Überprüfung des Plans
Die neue Verordnung sieht ein strukturiertes Programm zur schrittweisen Überprüfung bereits auf dem Markt befindlicher Sicherheitsmittel und Synergisten vor. Eine Liste der bestehenden Sicherheitsmittel und Synergisten wird veröffentlicht, und die Beteiligten haben die Möglichkeit, weitere Stoffe zur Aufnahme in die Liste vorzuschlagen. Gemeinsame Anträge werden gefördert, um Doppelprüfungen zu vermeiden und den Datenaustausch zu erleichtern. Dadurch werden die Effizienz und die Zusammenarbeit im Überprüfungsprozess verbessert.
4. Bewertung und Akzeptanz
Der Bewertungsprozess erfordert die fristgerechte und vollständige Einreichung der Anträge inklusive der entsprechenden Gebühren. Die berichterstattenden Mitgliedstaaten prüfen die Zulässigkeit der Anträge und koordinieren ihre Arbeit mit der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit (EFSA), um die Vollständigkeit und Konsistenz der wissenschaftlichen Bewertung sicherzustellen.
5. Vertraulichkeit und Datenschutz
Zum Schutz der Interessen der Antragsteller enthält die Verordnung strenge Datenschutz- und Vertraulichkeitsmaßnahmen. Diese Maßnahmen entsprechen der EU-Verordnung 1107/2009 und gewährleisten den Schutz sensibler Daten bei gleichzeitiger Transparenz des Prüfverfahrens.
6. Tierversuche minimieren
Ein wichtiger Aspekt der neuen Bestimmungen ist die Betonung der Minimierung von Tierversuchen. Antragsteller werden ermutigt, nach Möglichkeit alternative Testmethoden anzuwenden. Die Verordnung verpflichtet Antragsteller, die EFSA über alle verwendeten alternativen Methoden zu informieren und die Gründe für deren Anwendung detailliert darzulegen. Dieser Ansatz fördert Fortschritte in der ethischen Forschungspraxis und bei Testmethoden.
Kurzzusammenfassung
Die neue EU-Verordnung stellt einen bedeutenden Fortschritt im Rechtsrahmen für Pflanzenschutzmittel dar. Durch die Gewährleistung strenger Sicherheits- und Wirksamkeitsprüfungen von Sicherheitswirkstoffen und Synergien zielt die Verordnung darauf ab, Umwelt und menschliche Gesundheit zu schützen. Diese Maßnahmen fördern zudem Innovationen in der Landwirtschaft und die Entwicklung wirksamerer und sichererer Pflanzenschutzmittel.
Veröffentlichungsdatum: 20. Juni 2024



