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Die EU erwägt, Emissionszertifikate wieder in den EU-Kohlenstoffmarkt einzuführen!

Die Europäische Union prüft derzeit, ob sie Emissionsgutschriften in ihren Kohlenstoffmarkt aufnehmen soll. Dieser Schritt könnte in den kommenden Jahren die Möglichkeit eröffnen, Emissionsgutschriften auf dem EU-Kohlenstoffmarkt wieder zum Ausgleich von Treibhausgasemissionen zu verwenden.
Zuvor hatte die Europäische Union die Verwendung internationaler Emissionsgutschriften auf ihrem Emissionsmarkt ab 2020 verboten, da Bedenken hinsichtlich billiger internationaler Emissionsgutschriften mit niedrigen Umweltstandards bestanden. Nach der Aussetzung des CDM nahm die EU eine strikte Haltung zur Verwendung von Emissionsgutschriften ein und erklärte, dass internationale Emissionsgutschriften nicht zur Erreichung der Emissionsreduktionsziele der EU bis 2030 verwendet werden könnten.
Im November 2023 schlug die Europäische Kommission die Einführung eines in Europa entwickelten freiwilligen Rahmens für die Zertifizierung hochwertiger CO2-Entfernung vor. Der Europäische Rat und das Europäische Parlament stimmten dem am 20. Februar vorläufig zu, und der endgültige Gesetzentwurf wurde am 12. April 2024 in einer Schlussabstimmung angenommen.
Wir haben bereits analysiert, dass die EU aufgrund verschiedener politischer Faktoren und internationaler institutioneller Zwänge dringend eine fehlende Komponente des Kohlenstoffmarktes schaffen muss, nämlich einen offiziell anerkannten EU-weiten Rahmen für die Zertifizierung von Emissionsgutschriften zur Emissionsreduzierung. Dies gilt ohne die Anerkennung oder Zusammenarbeit mit bestehenden externen Emissionsgutschriften-Emittenten und Zertifizierungsstellen (Verra/GS/Puro usw.). Der neue Rahmen wird offiziell anerkannte, definitive Emissionsgutschriften hervorbringen und CDRS in die politischen Instrumente integrieren. Die Anerkennung von Emissionsgutschriften durch die EU wird die Grundlage für nachfolgende Gesetze schaffen, die direkt in das bestehende EU-Kohlenstoffmarktsystem integriert werden können.
Auf einer Konferenz der International Emissions Trading Association (IETA) am Mittwoch im italienischen Florenz erklärte Ruben Vermeeren, stellvertretender Leiter der Abteilung für den EU-Kohlenstoffmarkt der Europäischen Kommission: „Es wird geprüft, ob in den kommenden Jahren auch Emissionsgutschriften in das System aufgenommen werden sollen.“
Darüber hinaus machte er deutlich, dass die Europäische Kommission bis 2026 entscheiden muss, ob sie Regeln für die Aufnahme von Emissionsgutschriften in den Markt vorschlägt. Solche Emissionsgutschriften stehen für die Vermeidung von CO2-Emissionen und können durch Projekte wie die Anpflanzung neuer CO2-absorbierender Wälder oder den Bau von Technologien zur Kohlendioxid-Entfernung aus der Atmosphäre generiert werden. Die auf dem EU-Kohlenstoffmarkt verfügbaren Gutschriften umfassen die Aufnahme von Emissionsgutschriften in bestehende CO2-Märkte oder die Einrichtung eines separaten EU-Marktes für Emissionsgutschriften.
Natürlich wird in der dritten Phase des EU-Kohlenstoffmarktes zusätzlich zu den selbstzertifizierten Emissionsgutschriften innerhalb der EU auch ein offizieller Rahmen für Emissionsgutschriften geschaffen, die im Rahmen von Artikel 6 des Pariser Abkommens generiert werden. Zudem wird deutlich gemacht, dass die Anerkennung des Mechanismus nach Artikel 6 von späteren Fortschritten abhängt.
Vermeeren betonte abschließend, dass eine Erhöhung der CO2-Emissionen aus dem EU-Markt unter anderem den potenziellen Vorteil birgt, dass die Industrie dadurch die Möglichkeit erhält, die Emissionen zu reduzieren, die sie nicht mehr eliminieren kann. Er warnte jedoch davor, dass die Förderung von Emissionsgutschriften Unternehmen davon abhalten könnte, ihre Emissionen tatsächlich zu reduzieren. Zudem seien Emissionsausgleichsmaßnahmen kein Ersatz für tatsächliche Maßnahmen zur Emissionsreduzierung.


Veröffentlichungszeit: 26. April 2024