Die Europäische Union prüft derzeit, ob sie Emissionsgutschriften in ihren Kohlenstoffmarkt aufnehmen soll. Dieser Schritt könnte in den kommenden Jahren die Möglichkeit eröffnen, Emissionsgutschriften auf dem EU-Kohlenstoffmarkt wieder zum Ausgleich zu verwenden.
Zuvor hatte die Europäische Union die Verwendung internationaler Emissionsgutschriften auf ihrem Emissionsmarkt ab 2020 verboten, da Bedenken hinsichtlich billiger internationaler Emissionsgutschriften mit niedrigen Umweltstandards bestanden. Nach der Aussetzung des CDM nahm die EU eine strenge Haltung zur Verwendung von Emissionsgutschriften ein und erklärte, dass internationale Emissionsgutschriften nicht zur Erreichung der Emissionsreduktionsziele der EU für 2030 verwendet werden könnten.
Im November 2023 schlug die Europäische Kommission die Einführung eines in Europa entwickelten freiwilligen Zertifizierungsrahmens für die hochwertige CO2-Entfernung vor, der nach dem 20. Februar vom Europäischen Rat und Parlament vorläufig politisch gebilligt wurde. Der endgültige Gesetzentwurf wurde am 12. April 2024 in einer Schlussabstimmung angenommen.
Wir haben bereits analysiert, dass die EU aufgrund verschiedener politischer Faktoren und internationaler institutioneller Zwänge dringend eine fehlende Komponente des Kohlenstoffmarktes schaffen muss, nämlich einen offiziell anerkannten EU-weiten Rahmen für die Zertifizierung von Emissionsgutschriften zur Emissionsreduzierung. Die Anerkennung von Emissionsgutschriften durch die EU schafft die Grundlage für nachfolgende Gesetze, die direkt in das bestehende EU-Kohlenstoffmarktsystem integriert werden können.
Auf einer Konferenz der International Emissions Trading Association (IETA) am Mittwoch im italienischen Florenz erklärte Ruben Vermeeren, stellvertretender Leiter der Abteilung für den EU-Kohlenstoffmarkt der Europäischen Kommission: „Es wird geprüft, ob in den kommenden Jahren auch Emissionsgutschriften in das System aufgenommen werden sollen.“
Darüber hinaus machte er deutlich, dass die Europäische Kommission bis 2026 entscheiden muss, ob sie Regeln für die Einführung von Emissionsgutschriften für den CO2-Ausstoß auf dem Markt vorschlägt. Solche Emissionsgutschriften stehen für die Vermeidung von CO2-Emissionen und können durch Projekte wie die Anpflanzung neuer CO2-absorbierender Wälder oder den Bau von Technologien zur CO2-Entnahme aus der Atmosphäre generiert werden. Die für den Ausgleich auf dem EU-Kohlenstoffmarkt verfügbaren Gutschriften umfassen die Hinzufügung von Emissionsgutschriften zu bestehenden CO2-Märkten oder die Einrichtung eines separaten EU-Marktes für Emissionsgutschriften.
Natürlich wird in der dritten Phase des EU-Kohlenstoffmarktes zusätzlich zu den selbstzertifizierten Emissionsgutschriften innerhalb der EU auch ein offiziell nutzbarer Rahmen für Emissionsgutschriften geschaffen, die im Rahmen von Artikel 6 des Pariser Abkommens generiert werden. Zudem wird deutlich gemacht, dass die Anerkennung des Mechanismus nach Artikel 6 von späteren Fortschritten abhängt.
Vermeeren betonte abschließend, dass eine Erhöhung der CO2-Emissionen aus dem EU-Markt den Industrien unter anderem die Möglichkeit biete, die Emissionen zu reduzieren, die sie nicht mehr vermeiden können. Er warnte jedoch davor, dass die Förderung von Emissionsgutschriften Unternehmen davon abhalten könne, ihre Emissionen tatsächlich zu reduzieren. Zudem seien Emissionsausgleichsmaßnahmen kein Ersatz für tatsächliche Maßnahmen zur Emissionsreduzierung.
Veröffentlichungszeit: 26. April 2024