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Die US-Umweltschutzbehörde (EPA) hat einen Entwurf der biologischen Stellungnahme des US-Fisch- und Wildtierdienstes (FWS) zu zwei weit verbreiteten Herbiziden – Atrazin und Simazin – veröffentlicht.

Die US-Umweltschutzbehörde (EPA) hat kürzlich einen Entwurf der biologischen Stellungnahme des US-Fisch- und Wildtierdienstes (FWS) zu zwei weit verbreiteten Herbiziden – Atrazin und Simazin – veröffentlicht. Eine 60-tägige öffentliche Kommentierungsfrist wurde ebenfalls eingeleitet.

Die Veröffentlichung dieses Entwurfs stellt einen wichtigen Schritt für die EPA und den FWS bei der Erfüllung des gesetzlich vorgeschriebenen Konsultationsprozesses gemäß dem Endangered Species Act dar. Die vorläufigen Schlussfolgerungen des Entwurfs deuten darauf hin, dass diese beiden Herbizide nach der Annahme geeigneter Minderungsmaßnahmen keine Gefahr oder negative Auswirkungen auf die meisten der gefährdeten Arten und ihre kritischen Lebensräume darstellen, die in der biologischen Bewertung von 2021 als potenziell schädlich eingestuft wurden.

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Regulatorischer Hintergrund

Gemäß dem Endangered Species Act muss die EPA sicherstellen, dass ihre Maßnahmen (einschließlich der Zulassung von Pestiziden) den auf Bundesebene gelisteten gefährdeten oder bedrohten Arten und ihren kritischen Lebensräumen keinen Schaden oder negative Auswirkungen zufügen.

Wenn die EPA in ihrer biologischen Bewertung feststellt, dass ein bestimmtesPestizidWenn ein Pestizid eine von der Bundesregierung als gefährdet oder bedroht eingestufte Art „gefährden“ könnte, muss ein formelles Konsultationsverfahren mit dem US Fish and Wildlife Service (FWS) oder dem National Marine Fisheries Service (NMFS) eingeleitet werden. Die zuständige Behörde erstellt daraufhin ein biologisches Gutachten, um letztendlich festzustellen, ob die Verwendung des Pestizids eine „Gefahr“ darstellt.

Die in der US-Landwirtschaft weit verbreiteten Herbizide Glyphosat und Mesotrion standen im Fokus des Bewertungsverfahrens nach dem Endangered Species Act (ESA). Nachdem die EPA die biologische Bewertung im Jahr 2021 abgeschlossen hatte, leitete sie formelle Konsultationen mit dem Fish and Wildlife Service (FWS) ein. Der kürzlich veröffentlichte Entwurf der biologischen Stellungnahme ist ein entscheidender Bestandteil dieses Prozesses.

Auswirkungen auf relevante Unternehmen

● Die kurzfristigen Aussichten sind positiv: Der Entwurf kommt zu dem Schluss, dass diese beiden Produkte für die Mehrheit der Arten keinen „Schaden oder negative Auswirkungen“ verursachen werden, wodurch die Bedenken der Branche hinsichtlich eines möglichen weitreichenden Verbots dieser Produkte gemildert werden.

● Langfristige Aufmerksamkeit ist weiterhin erforderlich: Die Bewertungen für einige Arten laufen noch, und die endgültigen biologischen Gutachten könnten zusätzliche und strengere Schutzmaßnahmen erfordern, was sich auf Produktkennzeichnungen und Anwendungshinweise auswirken könnte. Unternehmen müssen auf mögliche Änderungen der Kennzeichnung und Nutzungsbeschränkungen vorbereitet sein.

Folgeplan

Nach Abschluss der öffentlichen Konsultation leitet die EPA die gesammelten Stellungnahmen an den FWS zur Berücksichtigung im endgültigen Entwurf weiter. Gemäß der Anweisung des Bundesgerichts soll die endgültige biologische Stellungnahme des FWS bis zum 31. März 2026 vorliegen. Nach Abschluss aller Konsultationen mit dem FWS und der NMFS (deren endgültige Stellungnahme für 2030 geplant ist) trifft die EPA die endgültige Entscheidung über die Zulassung von Atrazin und Simazin. Betroffenen Unternehmen wird empfohlen, diesen Prozess aufmerksam zu verfolgen, um sicherzustellen, dass ihre Compliance-Strategien den regulatorischen Anforderungen entsprechen.


Veröffentlichungsdatum: 23. Oktober 2025