1,3-Dichlorpropen 95 % 98 %
13-Dichlorpropen ist ein klassisches, hochwirksames, flüchtiges Bodenbegasungsmittel, das aus gemischten cis- und trans-Isomeren besteht. Es zeichnet sich durch eine starke Bodenpenetration und hervorragende nematizide Wirkung aus. Nach der Injektion in den Boden und der anschließenden Folienversiegelung verflüchtigt es sich, diffundiert gleichmäßig durch die Bodenporen und dringt in tiefe Wurzelschichten ein. Dort stört es das Atmungssystem von Nematoden und Bodenpathogenen und erzielt so eine vollständige Abtötung.
Kernvorteile
1Zwei Reinheitsgrade für flexible Abstimmung: 95 % und 98 % technische Flüssigkeit optional; 98 % hochreine Qualität mit geringen Verunreinigungen, stabile Dampffreisetzung für gleichbleibende Wirksamkeit im Feld.
2. Führende nematizide Wirkung in Begasungsmitteln. Speziell optimiert zur Abtötung von Wurzelgallennematoden, Zystennematoden, Läsionsnematoden und Dolchnematoden, Kernrohstoff für von Nematoden befallene Parzellen.
3. Starke Tiefenpenetration des Bodens: Das Gas kann verdichteten Ton, Erntereste und organische Substanz durchdringen und bis in eine 40–60 cm tiefe Wurzelzone vordringen, wo flüssige Pestizide nicht hinkommen.
4. Hervorragende Kompatibilität bei der gemeinsamen Begasung. Gut mit Chlorpikrin mischen, um gleichzeitig Nematoden, Pilze und teilweise unterirdische Schädlinge zu bekämpfen; einmalige vollständige Bodendesinfektion.
5. Schneller Abbau & kurzer Belüftungszyklus Nach vollständiger Belüftung sammeln sich keine toxischen Rückstände im Boden an; kurze Wartezeit vor dem Umpflanzen der Kulturpflanzen, weniger brachliegendes Land.
6. Breites Anwendungsspektrum: Sichere Vorbehandlung vor der Pflanzung für nahezu alle Nutzpflanzen, kein phytotoxisches Risiko bei normaler Belüftung.
Anwendbare Kulturpflanzen
Gewächshaustomaten, Gurken, Wassermelonen, Erdbeeren, Weintrauben, Äpfel, Pfirsiche, Kartoffeln, Ingwer, Knoblauch, Tabak, Ginseng, Notoginseng, Blumenpflanzen aus der Baumschule, Obstbaum-Neuanpflanzung im Obstgarten.
Hauptzielschädlinge
1. Nematoden: Wurzelgallennematode, Zystennematode, Läsionsnematode, Dolchnematode, Stummelwurzelnematode
2. Pilze: Fusarium, Verticillium, Phytophthora, Rhizoctonia
3. Teilweise unterirdische Schädlinge: Drahtwürmer, Symphylen
Standard-Anwendungsmethode
1. Bodenvorbereitung: Erdklumpen zerkleinern, Bodenfeuchtigkeit bei 60–70 % halten, Erntereste und große Steine entfernen.
2. Mechanische Injektion: Injektion von 1,3-D-Flüssigkeit in eine 20–40 cm tiefe Bodenschicht mittels eines speziellen Begasungsinjektors.
3. Luftdichte Abdichtung: Unmittelbar mit undurchlässiger Kunststofffolie abdecken und die Folienränder festdrücken, um das Begasungsgas im Boden einzuschließen.
4. Geschlossene Begasungsperiode: Je nach Bodentemperatur 10–18 Tage lang abdichten.
5. Belüftung: Mulch entfernen und Boden pflügen, um 7–12 Tage lang zu belüften; Restgas vor dem Umpflanzen der Sämlinge prüfen.
6. Empfehlung zur gemeinsamen Begasung: Bei Parzellen mit starkem Befall durch Nematoden und Pilze mit Chlorpikrin mischen.
Sicherheitsvorkehrungen
1. Brennbare und reizende Gefahrstoffflüssigkeit: Dämpfe reizen Augen, Atemwege und Haut stark. Das Tragen vollständiger persönlicher Schutzausrüstung (PSA) ist erforderlich: Atemschutzgerät, chemikalienbeständiger Schutzanzug, Gummihandschuhe und -stiefel.
2. Betrieb ohne Schutzausrüstung strengstens verboten; Hautkontakt und Einatmen von Gasen vermeiden.
3. Den Begasungsbereich vollständig absperren, deutlich sichtbare Warnschilder aufstellen, Kindern, Nutztieren und unbefugtem Personal den Zutritt zur Absperrzone verbieten.
4. Nicht zusammen mit alkalischen Chemikalien lagern oder mischen, um chemische Zersetzung und Gasaustritt zu verhindern.
5. In einem kühlen, trockenen und gut belüfteten Lagerhaus dicht verschlossen und fern von offenem Feuer, Wärmequellen und Oxidationsmitteln aufbewahren.
6. Nur zur professionellen landwirtschaftlichen Bodenbegasung vor der Pflanzung; verboten zur Desinfektion von Haushaltsräumen.
7. Da es sich um Gefahrgut handelt, unterliegt der Transport den Vorschriften für die Logistik gefährlicher Chemikalien.









