Am 30. Juni 2026 veröffentlichte das kanadische Gesundheitsministerium eine neue Richtlinie, die den Einsatz von Drohnen (d. h. ferngesteuerten Flugsystemen, RPAS) für die Anwendung vonPestizidedie genehmigt wurden fürregelmäßige SprühflügeDiese Entscheidung trat unmittelbar nach Ablauf der 30-tägigen Konsultationsfrist in Kraft. Während der Konsultationsfrist gingen über 150 Stellungnahmen von relevanten Akteuren ein, wobei sich die Mehrheit für eine beschleunigte Umsetzung der Richtlinie vor der Pflanzsaison 2026 aussprach.
Im Vergleich zu bemannten Flugzeugen bieten unbemannte Drohnen bei der landwirtschaftlichen Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln mehrere Vorteile. Die traditionelle Ausbringung aus der Luft ist stark von den Wetterbedingungen, insbesondere der Windrichtung, abhängig, was häufig zu Abdrift und ungleichmäßiger Abdeckung führt. Gleichzeitig verbraucht sie große Mengen an Flugtreibstoff, was höhere Betriebskosten und Emissionen verursacht. Darüber hinaus erschweren die Nutzlast und das Sprühsystem konventioneller Flugzeuge eine präzise, gezielte Ausbringung in geringer Höhe. Drohnen hingegen können in Sperrgebieten starten und landen, mit geringerer Geschwindigkeit und in niedrigerer Höhe fliegen, eine höhere Sprühgenauigkeit erzielen und den Treibstoffverbrauch sowie die Emissionen reduzieren.
Das kanadische Ministerium für Landwirtschaft und Agrar- und Ernährungswirtschaft, das kanadische Gesundheitsministerium und verschiedene Branchenvertreter haben gemeinsam empirische Daten erhoben, die diese Entscheidung stützten. Die neue Richtlinie hat regulatorische Hürden beseitigt und bietet kanadischen Landwirten eine effizientere neue Option für den Pflanzenschutz.
Das kanadische Gesundheitsministerium erklärte, dass der Einsatz von Drohnen zur Schädlingsbekämpfung keine zusätzlichen Risiken für die menschliche Gesundheit und die Umwelt birgt und die Risiken mit denen herkömmlicher Sprühverfahren aus der Luft vergleichbar sind. Diese Entscheidung ermöglicht es Kanada, mit Ländern wie Australien und Japan Schritt zu halten, die bereits entsprechende Verfahren zur Regulierung des Einsatzes von Schädlingsbekämpfungsdrohnen eingeführt haben.
Aus betrieblicher Sicht müssen die Nutzer ab dem 30. Juni 2026 alle Bundes- und Provinz-/Territorialgesetze einhalten, einschließlich des Erwerbs eines gültigen Drohnenpilotenzertifikats vom kanadischen Verkehrsministerium und des Abschlusses entsprechender Zertifizierungen und Schulungen.
Veröffentlichungsdatum: 15. Juli 2026





