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Das Pestizidmanagement wurde umfassend modernisiert! Das Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Angelegenheiten hat neue Vorschriften erlassen, die acht bedeutende Änderungen mit weitreichenden Auswirkungen beinhalten.

AusPestizidregistrierungVon der Online-Verkäufen über die Produktionsüberwachung bis hin zum Etikettenmanagement wurde offiziell ein strengeres und standardisiertes Managementsystem eingeführt.

Am 12. Dezember 2025 veröffentlichte das Ministerium für Landwirtschaft und ländliche Angelegenheiten die „Bekanntmachung zur weiteren Standardisierung des Pestizidmanagements“. Dieses Dokument stellt eine umfassende „professionelle Wartung und Modernisierung“ des Pestizidmanagementsystems dar und zielt darauf ab, alle relevanten Aspekte zu optimieren, um die Qualität und Sicherheit von Pestiziden zu gewährleisten, die Rechte und Interessen der Landwirte zu schützen und eine umweltfreundliche landwirtschaftliche Entwicklung zu fördern.

Der Inhalt der Bekanntmachung umfasst wichtige Bereiche wie die Registrierung, Herstellung, Anwendung, Erprobung und Kennzeichnung von Pflanzenschutzmitteln. Wir haben die acht wichtigsten Änderungen für Sie zusammengefasst.Diese Änderungen werden sich direkt auf Pflanzenschutzmittelhersteller, Vertriebsfirmen und die große Zahl der Landwirte auswirken.

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Änderung 1: Verbesserung des Systems für Registrierungsinformationen der Beamten

Neue Vorschriften schreiben vor: Der Antragsteller für die Pflanzenschutzmittelzulassung muss eine Person als Informationsbeauftragten benennen, die für alle Angelegenheiten im Zusammenhang mit der Zulassung zuständig ist. Auch wenn eine Beauftragte eingesetzt wird, muss innerhalb des Unternehmens ein Informationsbeauftragter eingerichtet werden.

Auswirkungen auf die Branche: Dies entspricht der Bereitstellung eines „professionellen Navigators“ für den komplexen Zulassungsprozess von Pflanzenschutzmitteln. Der Informationsbeauftragte fungiert als Schnittstelle zwischen Unternehmen und Behörden, gewährleistet die Richtigkeit der Antragsunterlagen und einen reibungslosen Ablauf, verbessert die Zulassungseffizienz deutlich und reduziert Verzögerungen aufgrund mangelnder Informationsverfügbarkeit.

Änderung 2: Neue Registrierungsunterlagen für Pflanzenschutzmittel haben eine „sechsjährige Schutzfrist“.

Die neue Verordnung sieht Folgendes vor: Das erste Unternehmen, das ein Pestizidregistrierungszertifikat für eine neue Verbindung erhält, hat das Recht, anderen die Verwendung seiner Registrierungsmaterialien nur innerhalb eines Zeitraums von sechs Jahren nach der Registrierung zu gestatten.

Politische Implikationen: Für Innovatoren im Bereich Pflanzenschutzmittel wurde eine wertvolle sechsjährige Schutzfrist eingerichtet. Diese Maßnahme zielt darauf ab, Forschungsinvestitionen zu schützen, originelle Innovationen zu fördern, Pionierunternehmen erste Markterfolge zu ermöglichen und ein innovationsfreundliches Branchenumfeld zu schaffen. Nach Ablauf der sechs Jahre können die technischen Unterlagen breiter geteilt werden.

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Änderung 3: Die Erneuerung von Zulassungsbescheinigungen ist auf „Identitätsänderungen“ beschränkt.

Neue Vorschriften legen fest: Künftig kann ein Pestizidregistrierungszertifikat nur dann erneuert werden, wenn sich der Name des Unternehmens, das das Zertifikat besitzt, ändert oder wenn es zu einer Fusion oder Aufteilung des Unternehmens kommt.

Zweck der Verordnung: Die Bedeutung des Zulassungszertifikats für Pflanzenschutzmittel als „Identitätsnachweis“ des Produkts soll verdeutlicht werden. Diese Verordnung schließt willkürliche Zertifikatserneuerungen aus und gewährleistet so die eindeutige und nachvollziehbare Identität des Pflanzenschutzmittels während des gesamten Prozesses. Dadurch wird Marktinstabilität wirksam eingedämmt und jedem Pflanzenschutzmittel eine klare Herkunftshistorie verliehen.

Änderung 4: Verstärkte Überwachung der anvertrauten Produktion, Verbot der Auslagerung von Rohstoffen

Neue Vorschriften legen fest: Die Herstellung von Pflanzenschutzmittelrohstoffen (Stammsubstanzen) darf nicht an Dritte vergeben werden. Für die Weiterverarbeitung oder Verpackung von Präparaten durch Dritte ist ein standardisierter Vertrag abzuschließen, vollständige technische Unterlagen sind bereitzustellen, und die Produktetiketten dürfen keine Marke des beauftragten Unternehmens enthalten.

Sicherheitsgrundlage: Im Gegensatz zu den Rohstoffen für Pestizide müssen diese von lizenzierten Unternehmen unabhängig produziert werden, um die Qualität und Sicherheit von Anfang an zu gewährleisten. Auch die Weiterverarbeitung muss standardisiert und transparent erfolgen, um die missbräuchliche Verwendung von Produktionslizenzen und Markenverwechslungen zu verhindern. Die Aufsichtsbehörden werden diesbezüglich strenge Kontrollen und Maßnahmen durchführen.

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Änderung 5: Der Online-Handel mit Pestiziden erfordert eine „vorherige Registrierung“.

Eine neue Verordnung sieht vor: Für den Vertrieb von Pflanzenschutzmitteln über das Internet ist eine Registrierung bei der zuständigen Behörde erforderlich. Die Provinzbehörden sind verpflichtet, die Registrierungsinformationen bis zum 31. März 2026 auf der nationalen Plattform hochzuladen und fortlaufend zu aktualisieren.

Online-Governance: Der Online-Verkauf von Pestiziden wird künftig transparenter. Ziel dieser Maßnahme ist die Erstellung einer nationalen Karte des Online-Pestizidhandels, um die Online-Vertriebskanäle zu verwalten und zu kontrollieren sowie die Rückverfolgbarkeit zu gewährleisten. Dies ist ein entscheidender Schritt, um auf neue E-Commerce-Trends zu reagieren und regulatorische Lücken zu schließen.

Änderung 6: Vorgehen gegen die Fälschung von Zulassungstestdaten

Die neuen Bestimmungen sehen vor: Für Betriebe, die falsche Prüfberichte ausstellen, werden gemäß der „Pestizidmanagementverordnung“ strenge Strafen verhängt; für andere Verstöße gegen die Normen des Prüfqualitätsmanagements wird gemäß den „Pestizidregistrierungs-Prüfmanagementmaßnahmen“ vorgegangen.

Solide Grundlage: Testdaten bilden die wissenschaftliche Basis für die Bewertung der Sicherheit und Wirksamkeit von Pflanzenschutzmitteln. Die neuen Vorschriften senden ein klares Signal der Nulltoleranz gegenüber der Fälschung von Testdaten. Dies entspricht der strengen Überwachung durch einen unabhängigen Prüfer, der die Richtigkeit und Zuverlässigkeit der Bewertungsgrundlagen sicherstellt und die wissenschaftliche Qualitätskontrolle vor der Produkteinführung gewährleistet.

Änderung 7: Optimierung des Markenmanagements und Erreichung von Informationstransparenz

Neue Vorschriften schreiben vor: Unternehmen müssen die für die Etiketten verwendete Marke und deren Registrierungsinformationen wahrheitsgemäß auf der offiziellen Plattform angeben. Für Pestizide, die nach dem 1. Januar 2026 hergestellt werden, müssen die Etikettenmarken den Vorschriften entsprechen. Änderungen der Marken erfordern eine erneute Meldung.

Transparenz beim Konsum: Die Transparenz der Informationen auf Pestizidetiketten soll gefördert werden. Die Markeninformationen werden mit der offiziellen Datenbank verknüpft, was einer elektronischen Kennzeichnung des Produkts gleichkommt. Dies erleichtert die Überwachung und öffentliche Rückverfolgbarkeit, standardisiert die Markenverwendung und schützt die Rechte und Interessen der Verbraucher.

Änderung 8: Schwerpunkt auf Öffentlichkeitsarbeit und Erläuterung, um die Umsetzung der Politik sicherzustellen

Neue Bestimmungen erfordern: Alle Regionen müssen die Öffentlichkeitsarbeit und Auslegung ihrer Richtlinien sowie die organisatorische Führung stärken, um deren Umsetzung zu gewährleisten. Diese Bekanntmachung tritt mit dem Datum ihrer Veröffentlichung in Kraft. Frühere, abweichende Bestimmungen unterliegen dieser Bekanntmachung.

Der Schlüssel zur Umsetzung liegt in der Wirksamkeit der Richtlinien. Alle Abteilungen müssen als „Öffentlichkeitsbeauftragte“ und „Schulungsbeauftragte“ fungieren, um sicherzustellen, dass die neuen Regelungen nachhaltig verankert und effektiv umgesetzt werden. Die Zuständigkeit und der Anwendungsbereich der neuen Regelungen wurden präzisiert.

Die neu erlassenen Vorschriften für den Umgang mit Pflanzenschutzmitteln sind umfassend, zielgerichtet und decken die gesamte Wertschöpfungskette ab. Vom Schutz von Forschung und Entwicklung über die Kontrolle der Produktionsquellen und die Regulierung von Vertrieb und Anwendung bis hin zur Transparenz beim Endverbraucher bilden sie ein Gesamtpaket, das die gesamte Kette abdeckt.

 


Veröffentlichungsdatum: 16. Juni 2026